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Ab 1.2.2014 gilt SEPA - mit einer Übergangsfrist bis 1.8.2014 - für Unternehmen und Vereine

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Beitrag vom: 24.02.2014
Euro-Zahlungsverkehr SEPA SEPA-Übergangsfrist
Am 1.2.2014 lösen europäische Zahlungsverfahren die nationalen Verfahren ab. Ab diesem Datum sollten Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen nur noch mit SEPA arbeiten. Die EU-Kommission verlängert jedoch aus Angst vor einem Zahlungschaos die SEPA-Übergangsfrist um 6 Monate. Die bisherigen Überweisungswege funktionieren demnach noch bis zum 1.8.2014. Es gibt durch SEPA aber auch handfeste Vorteile. Der gesamte bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann unabhängig vom Sitz oder Wohnort gesteuert werden - effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für Ihre Kontoführung können Sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen. SEPA ist auch für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind, vorteilhaft. Sie können ihren Kunden das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten - in Absprache mit ihrer Bank