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Abschlussprüfungen

Freiwillige Abschlussprüfung

Auch wenn Ihr Jahresabschluss keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegt, ergibt sich oft auf Anforderung der Bedarf einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung, einer Plausibilitätsbeurteilung oder der Prüfung eines ausgewählten Sachverhalts, wie z.B. der Werthaltigkeit der bilanzierten Anlagengüter.

Adressaten einer solchen Prüfung sind in der Regel

  • Kreditinstitute oder andere Kapitalgeber
  • Konzernunternehmen
  • Anteilseigner
  • Käufer und Verkäufer von Unternehmen und Anteilen

Hier können wir Ihnen durch langjährige Erfahrung und entsprechende Berufsqualifizierung ein hohes Maß an Qualität nach den Kriterien des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) anbieten.

Pflichtprüfungen/ Sonderprüfungen

Für die gesetzliche Pflichtprüfung des mittelgroßen bis großen Jahresabschlusses Ihrer Unternehmung können wir Ihnen erfahrene unabhängige Wirtschaftsprüfer empfehlen, die das vorgeschriebende Qualitätssiegel der Wirtschaftsprüferkammer führen. Weitere Aufgaben von Wirtschaftsprüfern sind:

  • Prüfung von Konzernabschlüssen
  • Umwandlungsprüfungen
  • Prüfungen bei Sachkapitalerhöhungen
  • "Grüner-Punkt-Prüfungen"
  • Prüfungen nach MaBV
  • Börsengang