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Änderungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

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Beitrag vom: 11.10.2011 Update vom: 23.12.2021
Fernabsatzvertrag Widerrufsrecht
Am 3.8.2011 wurde das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit traten die Änderungen zum Widerrufsrecht am 4.8.2011 in Kraft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde eine neue, eigenständige Regelung zum Wertersatz für gezogene Nutzungen bei Fernabsatzverträgen eingefügt. Außerdem wird der Wertersatz wegen Verschlechterung der Ware geändert. So muss der Verbraucher jetzt nur dann Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache leisten, soweit diese Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und wenn er spätestens bei Vertragsabschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist. Anmerkung: Für alle betroffenen Händler ist es ratsam, ihre Muster-Widerrufsbelehrungen anzupassen. Ein aktuelles Muster für die Widerrufsbelehrung und eine Rückgabebelehrung finden Sie im Bundesgesetzblatt 2011 I S. 1602 ff. (www.bgkl.de - kostenloser Bürgerzugang - Bundesgesetzblatt Teil 1 - Nr. 41). Gesetzlich ist eine Übergangsfrist für die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung bis zum 4.11.2011 vorgesehen.