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Aufwandsentschädigung zur Unterbringung von Ukraine-Flüchtenden in der eigenen Wohnung

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Beitrag vom: 20.04.2022
Ukraine Flüchtlinge Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigung zur Unterbringung von Ukraine-Flüchtenden in der eigenen Wohnung

Laut einer Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums vom 7.4.2022 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnah­me von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führe nicht zu einkommensteuerpflichtigen Einkünf­ten. Diese Regelung soll zunächst für 2022 gelten. Voraussetzung sei jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.