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Ausbildungsplatzförderung des Landes Hessen sichern

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Beitrag vom: 13.05.2011 Update vom: 23.12.2021
Für das Jahr 2011 hat die Hessische Landesregierung wieder Förderprogramme aufgelegt. Diese dienen zur Förderung u.a. der beruflichen Erstausbildung. Existenzgründerprogramm Hier beträgt z.B. der mögliche Zuschuss für den ersten Ausbildungsplatz 200€ pro Monat für die Dauer der vertraglichen Ausbildungszeit. Altbewerberprogramm Hier beträgt der Zuschuss monatlich maximal 65% der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste und maximal 35% der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr. Abbrecherprogramm Hier wird der Zuschuss in Höhe der gezahlten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für die Dauer von bis zu sechs Monaten gewährt. Zuständige Behörde für die Antragstellung: Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21/4, Steinweg 6, 34117 Kassel. Sollten Sie Fragen zu den Details der Förderprogramme haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen.