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Betrügerische E-Mails zum Transparenzregister (BMF)

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 29.01.2020
E-Mail Offenlegungsaufforderungen Transparenzregister

Achtung bei Erhalt von „Abmahnungen“ oder „Offenlegungsaufforderungen“ im Zusammenhang mit einer angeblichen gesetzlichen Verschärfung ab dem 01.01.2020.

Aktuell warnt das Bundesfinanzministerium vor betrügerischen E-Mails und Faxnachrichten zur Registrierung im Transparenzregister.
In den fraglichen Fake-Schreiben werden Unternehmen zu einer kostenpflichtigen Registration im Transparenzregister aufgefordert, die in dem angebotenen Register weder notwendig noch sinnvoll ist.


Deshalb sollten Sie bei Eingang entsprechender Schreiben sehr vorsichtig sein und uns diese dann sicherheitshalber zur Prüfung übersenden.