EURICON Steuerberater Logo EURICON Steuerberatung
S95ob2n9jng

Bußgeld bei Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 05.11.2019 Update vom: 23.12.2021
Bußgeld Ferienwohnung Fremdenbeherbergung Vermietung Wohnraum

Viele Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung zur wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, genutzt werden darf. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

So bestimmt es auch das „Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz Ferienwohnungen“. Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschieden dazu am 2.8.2019, dass die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform „Airbnb“ – gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstößt. Das OLG bestätigte wegen Verstoßes hiergegen verhängte Geldbußen von i.H.v. 6.000 €.