EURICON Steuerberater Logo EURICON Steuerberatung
Fotolia 97676657 Subscription Monthly M

Der Wechsel der Steuerklassenwahl bei Ehegatten ist auf einen Antrag im Jahr beschränkt

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 31.05.2017
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes ggf. ein mehrfacher Wechsel der Steuerklassen bei Eheleuten möglich ist. Der BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 9.3.2017 VI S 21/1& (PKH) entschieden, dass die gesetzliche Beschränkung auf einen Steuerklassenwechsel im Jahr verfassungsgemäß ist. In der Praxis ist daher darauf zu achten, dass beim Steuerklassenwechsel planvoll vorzugehen ist.