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Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) – eine Herausforderung

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Beitrag vom: 12.11.2012 Update vom: 23.12.2021
elektronische Bilanz
Bilanzierende Unternehmen müssen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebener Gliederung an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Auch die anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart, eines Gesellschafterwechsels oder in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz (E-Bilanz) ist durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen veröffentlicht. Auch die anzuwendende Gliederung für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung – die sog. Taxonomie – steht nun fest. Die neue Taxonomie steht unter www.esteuer.de zum Abruf bereit. Sie gilt für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre ab 2012 und so lange, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird. Voraussichtlich ab November 2012 wird die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie gegeben sein. Die noch verbleibende Übergangszeit müssen Unternehmen nun nutzen, um nach einer gründlichen Analyse die notwendigen Umstellungen in Rechnungswesen und Datenverarbeitung in Zusammenarbeit mit den externen Stellen (Softwarelieferant) und mit uns vorzunehmen!