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Eilmeldung: Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung können rückwirkend zum 1.1.2021 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig berücksichtigt werden

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Beitrag vom: 01.01.1970 Update vom: 23.12.2021
Computerhardware Eilmeldung

Der Beschluss der der Bundesregierung und der Bundesländer vom 19.1.2021 – getroffen in der Video-Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern – sieht diese Regelung unter Ziffer 8. vor.

Die Umsetzung soll „untergesetzlich geregelt“ werden, offenkundig als Verwaltungsanweisung in Gestalt einer Billigkeitsregelung i.S.d. § 163 AO.

Wie Korn in Kösdi 2021, 22092 ausführt, liegt es nahe, dass von dieser Regelung sowohl der Betriebsausgabenabzug als auch der Werbungskostenabzug betroffen sind.