EURICON Steuerberater Logo EURICON Steuerberatung

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr tritt zum 1.11.2013 in Kraft

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 29.05.2013
Annulierung von Flügen Gepäckschaden Schlichtungsstelle Überbuchung von Flügen Verspätung von Flügen
Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung bei Streitigkeiten. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen. Die Neuregelungen sollen gewährleisten, dass Zahlungsansprüche bis zu 5.000 € mithilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen. Diese sind nicht gezwungen die Schlichtungsvorschläge anzuerkennen. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden. Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet. Das Verfahren ist für den Fluggast zunächst kostenlos. Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL) zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline Representatives in Germany e. V. (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften haben sich zur freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von den großen, nicht in einem Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es positive Signale zur Teilnahme. Das Gesetz tritt am 1.11.2013 in Kraft. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche können dann geschlichtet werden.