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Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Schenkung-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer

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Beitrag vom: 08.08.2010 Update vom: 23.12.2021
Erbschaftsteuer Grunderwerbssteuer Schenkungssteuer
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut werden. Künftig sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und im Grunderwerbsteuergesetz genauso behandelt werden wie Ehegatten. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Dies bedeutet, dass für Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig die Steuerklasse gilt wie bei Ehegatten. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer führt dazu, dass bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern - genauso wie bislang bei Ehegatten - in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt.