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Mit Wohnrecht belegte Immobilie ist verwertbares Vermögen

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Beitrag vom: 14.09.2012 Update vom: 23.12.2021
Schonvermögen verwertbares Vermögen
Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen; ausgenommen das sog. Schonvermögen. Das Bundessozialgericht hat am 12.7.2012 entschieden, dass ein Haus (174 m²) aufgrund seiner Gesamtfläche die Angemessenheitsgrenze (selbst bewohntes Haus mit 3 Personen = 110 m²) überschreitet und daher nicht zum sog. Schonvermögen zählt. Trotz Belastung mit einem Wohnrecht ist es verwertbar z. B. durch Beleihung.