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Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig

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Beitrag vom: 01.09.2011 Update vom: 23.12.2021
Solidaritätszuschlag
Mit zwei Urteilen vom 21.7.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß war. Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren - so der BFH - diene er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung dürfe der Solidaritätszuschlag allerdings nicht werden.