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Urlaub und Urlaubsabgeltung

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Beitrag vom: 15.03.2011 Update vom: 23.12.2021
Arbeitsunfähigkeit Urlaubsabgeltungsanspruch
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31.3. des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert. Gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen nicht, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind.